- beauflagen
- beauflagen vt (mit D) эк. дать зада́ние, сде́лать зака́з (предприя́тию на что-л.)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
beauflagen — be|auf|la|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. beauflagen jmdm. eine Auflage erteilen, jmdn. zu etwas verpflichten * * * be|auf|lagen <sw. V.; hat [zu ↑Auflage (2 b)] (DDR): (einer Person, einem Betrieb u. Ä.) eine Pflichtleistung auferlegen: der Betrieb… … Universal-Lexikon
Diversion (Recht) — Die Diversion (wörtl. Umleitung ) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… … Deutsch Wikipedia
Diversion (Deutschland) — Die Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… … Deutsch Wikipedia